Qualifizierung zum BOOTFITTER

Anpassung von Einlagen und Schuhen im Sportartikelhandel

Die Anpassung von Einlagen und Schuhen im Sportartikelhandel hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Es werden die “Sportgeräte” (Laufschuhe, Skischuhe, Bergschuhe ect.) deshalb angepasst, damit Kräfte optimal auf den Untergrund übertragen und Druckstellen in Schuhe vermieden werden. Kunden haben damit mehr Spaß am Sport und an der Bewegung.

Andere Gewerbe sehen Teils mit Neid auf unsere Branche und die Zusatzverkäufe, die damit generiert werden und behaupten, dass im Sportartikelhandel die Mitarbeiter:innen gar nicht entsprechend ausgebildet sind, um Einlagen anzupassen und Schuhverformungen vorzunehmen. Ob dies richtig, ist kann rechtlich gesehen nur sehr schwer evaluiert werden.

Bis jetzt konnte es der VSSÖ verhindern, dass von anderen Gewerben Anzeigen erstattet wurden oder es ein konstatiertes Vorgehen mehrerer Gewerbebetriebe gegeben hat. Es gibt aber seit Jahren dementsprechende Ankündigungen und Vorwürfe gegen unsere Branche!

In der Gewerbeordnung 1994 in § 32 Punkt (2) ist folgendes festgehalten: (2) Bei Ausübung der Rechte gemäß Abs. 1 und Abs. 1a müssen der wirtschaftliche Schwerpunkt und die Eigenart des Betriebes erhalten bleiben. Soweit dies aus Gründen der Sicherheit notwendig ist, haben sich die Gewerbetreibenden entsprechend ausgebildeter und erfahrener Fachkräfte zu bedienen. (Link zur Gewerbeordnung §32)

Das bedeutet, dass man sich als Gewerbetreibender “entsprechend ausgebildeter und erfahrener Fachkräfte” bedienen muss. Dies ist derzeit ein juristisch nicht klar definierter Umstand und wird von verschiedenen Rechtsanwälten und Richtern, bei auftretenden gewerberechtlichen Problemen, wahrscheinlich unterschiedlich ausgelegt.

Qualifizierung zum BOOTFITTER

Der VSSÖ bietet nun allen Mitarbeiter:innen im Sportartikel- und Fahrradfachhandel die Möglichkeit, die bis jetzt Einlagen angepasst haben, sich entsprechend zu qualifizieren und ein Zertifikat zu erhalten, mit dem rechtlich kaum mehr Probleme auftreten werden:

Wenn sie eine Ausbildung über die Fußanatomie (inklusive Fußfehlstellungen) und Basiswissen über die Bauart von Schuhen im Allgemeinen oder von Lauf-, Berg- oder Skischuhen im Speziellen nachweisen können, dann können sie beim VSSÖ das Zertifikat für den „professionellen Bootfitter“ beantragen! Sie können sich auch dann zertifizieren lassen, wenn zwar keine Bestätigungen von Kursen oder Ausbildungen vorweisen können, sie jedoch mindestens fünf Jahre Einlagen oder Schuhe angepasst haben und dies von Ihrem Geschäftsführer schriftlich bestätigt wird (hier geht es zum Antrag: “Qualifizierung zum Bootfitter“).

Wenn Sie keine Ausbildungen vorweisen können oder kürzer als fünf Jahre Anpassungen vorgenommen haben, so sind sie herzlich eingeladen, zuerst den Bootfitting Grundkurs (1 Tag) und danach den Bootfitting Prüfungskurs (2 Tage) zu belegen. Mit dieser dreitägigen Ausbildung, für die sie natürlich jeweils ein Zertifikat bekommen (Grundkurs – Teilnahmebestätigung, Prüfungskurs – Zeugnis), sind Sie laut Gewerbeordnung „entsprechend ausgebildet“ und entsprechen dem Gewerberecht, um im Sportartikelhandel Einlagen und Schuhe anzupassen.

Link zu Bootfitting Grundkurs: https://www.vsso.at/akademie-bootfitting-basismodul-orange-level/

Link zu Bootfitting Prüfungskurs: https://www.vsso.at/akademie-bootfitting-fortgeschrittenen-modul-red-level/

So funktioniert’s

  1. Füllen sie den Antrag “Qualifizierung zum Bootfitter” aus (Download Antrag hier klicken)
  2. Senden sie das Formular und die Zeugnisse bzw. Zertifikate an: qualifizierung@vsso.at
  3. Zahlen Sie die Bearbeitungskosten auf das Konto des VSSÖ ein – Sparkasse Amstetten, Kontonummer: AT14 2020 2015 2001 8266/ BIC: SPAMAT21XXX  (Verwendungszweck: “Qualifizierung zum Bootfitter”)
    1. VSSÖ Mitglieder: netto Euro 49,- (Euro 58,80 inkl. MwSt.)
    2. Nicht-Mitglieder: netto Euro 109,- (Euro 130,80 inkl. MwSt.)
  4. Nach erfolgtem Kontoeingang werden Ihre Angaben vom VSSÖ und der SIDAS Akademie überprüft und sie erhalten eine Rechnung per Mail.
  5. Fällt die Prüfung der Unterlagen positiv aus, so erhalten sie innerhalb von zwei Wochen das Zertifikat “Qualifizierung zum BOOTFITTER” per Mail als PDF zugeschickt.
  6. Fällt die Prüfung der Unterlagen negativ aus, so können sie die oben genannten Seminare besuchen und sich so zum professionellen BOOTFITTER qualifizieren!