COVID-19 SCHUTZKONZEPT für den

SPORTARTIKELHANDEL und die SPORTARTIKELINDUSTRIE

Wir als Unternehmer müssen für unsere Kunden und Mitarbeiter Vorbilder im Bereich des Schutzes vor einer Verbreitung des CORONA Virus SARS‑CoV‑2 sein.

Nachfolgendes „Schutzkonzept Covid-19“ gibt eine Übersicht über die nötigen Maßnahmen (inkl. Checkliste) um die Vorgaben der Bundesregierung, die der Sportartikelhandel und die Sportartikelindustrie einhalten muss, um optimal gegen die Übertragung des Coronavirus vorzugehen. Sie dienen der Festlegung von betriebsinternen Schutzmassnahmen, die unter Mitwirkung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umgesetzt werden müssen.

Ziel dieser Massnahmen

Das Ziel der Massnahmen ist es, uns Alle (Kunden und Mitarbeiter) vor einer Ansteckung durch das CORONA Virus zu schützen. Zudem gilt es, besonders gefährdete Personen bestmöglich zu schützen.

Wir verhindern damit eine mögliche zweite Infektionswelle und einen weiteren Lockdown, der für uns alle nicht mehr tragbar wäre.

Die drei Hauptübertragungswege sind:

  • Enger Kontakt zu Erkrankten (weniger als einen Meter)
  • Tröpfchenübertragung (durch Sprechen, Husten oder Niesen können ansteckende Tröpfchen direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen eines anderen Menschen gelangen)
  • Übertragung der Viren von Oberflächen auf die Hände (Schmierinfektion) und damit gelangen diese auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen, wenn man sich im Gesicht berührt.

REDUKTION DER VERBREITUNG DES CORONAVIRUS

Die wichtigsten Prinzipien zur Verhütung von Übertragungen:

  • Distanz halten (mindestens 1m)
  • Oberflächendesinfektion
  • Mund- und Nasenschutz
  • Gefährdete Personen schützen (Personen über 65 Jahren oder mit schweren chronischen Erkrankungen)
  • Soziale und berufliche Absonderung von Erkrankten und Personen mit engem Kontakt zu Erkrankten

STOP-Corona Checkliste

VERKAUFSRAUM

STOP-Corona Checkliste

BÜRO / FIRMA

STOP-Corona Checkliste

AUSSENDIENST