Sport- und Radgeschäfte müssen laut Verordnung geschlossen bleiben

Laut der Verordnung des Sozialministeriums betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten des Kundenbereichs seit 16. März 2020 nicht gestattet. Am 19.3. wurde der Kundenbereich (ev. Hyperlink mit Dokument) seitens Ministeriums noch genauer definiert. Diese Interpretation gilt aus unserer Sicht auch für den Sportfachhandel und somit dürfen waren nicht für den Verkauf auf dem Betriebsgelände für den Kunden zur Abholung hinterlegt werden.

Ausnahme Fahrrad-Werkstatt

Zulässig: Wartung, Service Reparatur etc. Bei der Übergabe sind die Hygieneverhaltensregeln zu beachten

Nicht zulässig: Verkaufsgeschäft (Ausnahme: Fahrradschlauch- oder erforderlicher Ersatzteilverkauf)

WKO: https://www.wko.at/service/kriterien-schliessung-von-geschaeften.pdf

Worauf ist bei Öffnung der Fahrrad-Werkstatt zu achten:

  • Kein direkter Kontakt mit dem Kunden!
  • Keine Barzahlungen!
  • Mitarbeiter_innen sollten alleine oder mit dem Mindestabstand von einem Meter!
  • Vermeiden Sie unnötige Fahrten mit dem Fahrrad

Es ist in jedem Fall darauf zu achten, dass unnötige Fahrten und unnötiger Kontakt vermieden wird, da dies im Gegensatz zu den Maßnahmen der Bundesregierung steht. In diesem Zusammenhang muss auch darauf hingewiesen werden, dass die Reparatur von Fahrrädern nicht dazu führen darf, dass mehr Menschen das Fahrrad für Sport oder Freizeitaktivitäten verwenden. Dies ist bis mindestens 13. April strikt untersagt und würde in weiterer Folge auch dazu führen, dass bei Unfällen wichtige Ressourcen aus dem Gesundheitswesen blockiert werden.

Aus heutiger Sicht können wir nicht beurteilen ob eine Öffnung bzw. eine tlw. Öffnung eine Auswirkung auf den Zugang von Förderungen hat.

FAQs

Dürfen Werkstätten mit Fahrrädern in Zeiten des Betretungsverbotes öffnen?

Ja dürfen sie. Dies wurde auch seitens Ministerium nochmals bekräftigt und klargestellt.

Wie viele Personen können in der Werkstatt arbeiten?

Wichtig sind in diesem Zusammenhang die Einhaltung der Hygienevorschriften wie zum Beispiel der Mindestabstand. Je weniger Mitarbeiter_innen miteinbezogen werden desto besser, da bei größeren Gruppen das Risiko der Ansteckung steigt und zwar beim Weg in die Arbeit und zurück als auch in der Arbeit.

Dürfen die Kunden die Fahrräder bringen/abholen?

Wenn die Fahrräder für wichtigen Fahrten (Arbeit, Arzt, Apotheke, einkaufen) verwendet werden, dann ist dies möglich. Es muss in jedem Fall der direkte Kontakt aber auch unnötige Fahrten vermieden werden. Freizeitfahrten stehen im klaren Widerspruch zu den von der Bundesregierung ausgegeben Ausgangsrestriktionen.

Dürfen Ersatzteile auch für die Selbstmontage verkauft werden?

Ja, erforderliche Ersatzteile die notwendig sind um die Mobilität für notwendige Fahrten (Einkaufen, Arbeit, Arzt, Apotheke) aufrecht zu erhalten.

Gelten diese Regelungen auch für Gebiete, die unter Quarantäne stehen?

Dies ist von der jeweiligen Landesregierung zu entscheiden und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Wofür darf das Fahrrad derzeit verwendet werden?

Fahrrad darf derzeit nur für notwendige Fahrten wie einkaufen, zur Apotheke, zum Arzt oder zur Arbeit verwendet werden. Unnötige Fahrten müssen vermieden werden!