Lockdown 2.0

Schon während der ersten Phase dieses zweiten Lockdowns hatten viele Sportartikelhändler große Umsatzeinbußen. Die seit heute laufende zweite Phase, dem harten Lockdown, trifft den Sportartikelhandel mit voller Härte.

Der aktuellste Stand für die Händler ist jener:

  • Abholung von Waren im Handel nicht vorgesehen
  • Non-Food Bereich vom LEH (Lebensmittelhandel) ist zwar eingeschränkt, jedoch hat nur REWE kommuniziert, sich daran auch zu halten
  • Umsatzersatz für Händler derzeit nur 20%

Momentaner Stand:

Der Sportartikelhandel wird leider als einer der Covid Gewinner von der Regierung wahrgenommen. Wir vom VSSÖ haben immer darauf hingewiesen, dass wir mit einem Minus von -20% bis -50% einzelner Händler rechnen und haben auch gebeten (Handel und Industrie), dies dementsprechend zu kommunizieren. Durch die Jubelstimmung einzelner Händler im Sommer muss jetzt mühsam nachgewiesen werden, dass das Minus einzelner Händler Realität ist und ein höherer Umsatzersatz der Regierung nötig ist. Betreffend der Umsatzverluste sind wir mit der IS und der S2000 in sehr engem Kontakt.

Folgende Punkte werden von uns gefordert und wir sind diesbezüglich am Verhandeln:

  • Werkstätten im Sportartikelhandel können offen bleiben (Reparaturen aller Art sind erlaubt). Hier weitere Infos betreffend Serviceleistungen und Reparaturen!
  • Neben dem Lieferservice muss auch Abholung im Sportartikelhandel möglich sein, sonst wird der Lockdown zum Amazon-Förderpaket. Darüber hinaus steht der Wintereinbruch bevor und die Menschen brauchen vor allem in den ländlichen Regionen feste Schuhe und wetterfeste Bekleidung.
  • Bereits erreicht haben wir, dass Sport alleine zu betreiben erlaubt ist (war bei dem Lockdown im Frühjahr nicht so), wobei wir dennoch darauf hinweisen wollen, dass auf risikoreiche Sportarten eher verzichtet werden sollte.
  • Umsatzersatz von 20% ist nicht akzeptabel. Der Prozentsatz muss erhöht werden. Diese Forderung wurde bereits dem Finanzministerium zugestellt.
  • Kein Verkauf von Non-Food-Artikel im Lebensmitteleinzelhandel oder Drogerien: Es darf laut Verordnung nur das typische Warensortiment im LEH verkauft werden. REWE hat dies bereits bestätigt, Spar, Hofer und Lidl haben angekündigt alles zu verkaufen. Diesbezüglich ist der VSSÖ mit dem Bundeskanzleramt in Kontakt und wir bitten um Unterlagen oder Fotos, wenn einzelne Marktteilnehmer im LEH weiterhin oder sogar verstärkt Sportartikel verkaufen.
  • Am 7. Dezember muss nach dem harten Lockdown wieder geöffnet werden oder wir verlieren die Weihnachtsumsätze.

Zusätzliche interne Info:

Öffnung Bergbahnen:

Regierungsseitig wurde bereits darüber diskutiert, dass die Bergbahnen nicht wie derzeit noch geplant am 7.12. aufsperren, sondern erst Mitte Jänner 2021!!! Dass der 7.12. hält ist bereits jetzt sehr unwahrscheinlich, da sich die Regierung darauf geeinigt hat, dass zuerst Schulen und Handel öffnen. Wann die Bergbahnen aufsperren dürfen können wir jetzt noch nicht sagen.

Wir empfehlen deshalb dem Handel und der Industrie sich auch auf das “Worst Case” Szenario vorzubereiten: