Sponsoring bei den Olympischen Spielen: IOC-Regel 40 muss gelockert werden

Der Absatz 3 der Regel 40 der Olympische Charta besagt: „Kein Wettkampfteilnehmer, Trainer, Betreuer oder Funktionär darf seine Person, seinen Namen, sein Bild oder seine sportliche Leistung für Werbezwecke während der Olympischen Spiele einsetzen, außer dies wurde vom IOC genehmigt.“

Das bedeutet, dass jegliche individuellen persönlichen Sponsoren von Sportlern in Zusammenhang mit den Olympischen Spielen nicht genannt werden dürfen. Logos müssen abgeklebt werden und wenn eine Atheltin oder ein Athlet zum falschen Zeitpunkt seinen persönlichen Sponsor erwähnt, kann dies Verantwortungen nach sich ziehen. Dies kann sogar bis zur Disqualifikation führen, obwohl dies nichts mit der sportlichen Leistung zu tun hat.

Der VSSÖ begrüßt und unterstützt die Entscheidung des deutschen Bundeskartellamts zur Minderung des generellen Werbeverbots für Sportler während der Olympischen Spiele als positiven Schritt in die richtige Richtung.

Im Namen der Sportartikelindustrie setzt sich der VSSÖ nachdrücklich für die Abschaffung der IOC-Regel 40 Abs. 3 ein. Ein nicht gesetzeskonformer Sponsorenschutz kann nicht im Interesse der Sponsoren, der Athleten, der europäischen Bürger und des europäischen Gesetzgebers liegen. Darüber hinaus gibt es keine Beweise dafür, dass Sponsoren der Olympischen Spiele einen solchen Schutz überhaupt fordern. Wie bei jedem anderen Sportereignis sollte auch bei den Olympischen Spielen der Sponsorenschutz innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Rahmens ausreichend sein und Vorrang haben. Wir unterstützen nachdrücklich das BSI-Positionspapier betreffend IOC Regel 40, das am 11. Mai 2019 auf der BSI-Website (https://www.bsi-sport.de/sportbranche/rechtsthemen/bsi-positionspapiere/) veröffentlicht wurde.

Aufgrund des Urteils des deutschen Kartellamts sind wir in den verschiedenen europäischen Ländern mit einer inkonsistenten Situation konfrontiert. Die kommerziellen Rechte der Athleten und die Rechte ihrer einzelnen Sponsoren während der Olympischen Spiele würde einer Diskriminierung der Athleten auf Grund ihrer Nationalität bedeuten.

Der VSSÖ fordert im Namen der Sportartikelindustrie die Europäische Union auf, allen Beteiligten wie den Sportlern, den Funktionären, allen Wirtschaftsteilnehmern und Handelspartnern, die gebotene rechtliche Klarheit zu verschaffen, indem sie die Übereinstimmung des IOC-Artikels 40 Absatz 3 mit der europäischen Gesetzgebung bewertet. Es muss eine für alle Länder gleiche und überzeugende Lösung für die Betroffenen vor den bevorstehenden Olympischen Spielen in Tokio 2020 erfolgen.