Richard Rogenhofer über die rechtlichen Risiken für Bootfitting Services ohne rechtliche Zertifizierung
Das Anpassen von Einlagen und Schuhen ist eine der wichtigsten Serviceleistungen im Sportartikelhandel. Gewerberechtlich dürfen das aber nur „entsprechend ausgebildete und erfahrene Fachkräfte“ durchführen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Führen nicht ausgebildete Mitarbeiter:innen Bootfitting durch, kann es zu Klagen nach dem UWG kommen (= unlauterer Wettbewerb). Das könnte bedeuten, dass es im Sportfachhandel künftig nicht mehr erlaubt wäre, Einlagen und Schuhe anzupassen.
Wir haben mit dem juristischen Experten Mag. Richard Rogenhofer über die rechtliche Notwendigkeit von Bootfitting-Zertifizierungen gesprochen.
Warum ist es wichtig, dass Bootfitter:innen „entsprechend ausgebildet und erfahren“ sein müssen?
Zunächst auf Grund der rechtlichen Grundlage: Es ist Vorgabe aus dem Gewerberecht, dass nur entsprechend ausgebildete und erfahrene Fachkräfte Bootfitting durchführen dürfen. Die Qualifizierung Bootfitter:in minimiert somit eventuelle Rechtsstreitigkeiten. Auf der anderen Seite erwarten Kund:innen im Sportfachhandel von Mitarbeiter:innen Service und Beratung in höchster Qualität. Gute Ausbildung, Qualifikationen und entsprechende Erfahrung gehören hier dazu.
Welche Folgen kann es haben, wenn es zu Klagen nach dem UWG kommt?
Die Folgen können vielfältig sein. Wenn sich Skifahrer:innen verletzen, weil die Bindung falsch eingestellt wurde, können beim Sportgeschäft Schuldige gesucht werden. Wenn sich dann herausstellt, dass Händler:innen, die den Service durchgeführt haben, keine Qualifizierung dafür nachweisen können, kann es teuer werden. Schadensersatzzahlungen können schnell einmal 300.000 EUR hoch sein.
Was viele nicht bedenken: Die Klagen kommen nicht nur von Kund:innen, die sich verletzt haben. Auch Klagen von Mitbewerber:innen sind möglich. Werden andere Händler:innen darauf aufmerksam, dass bei Konkurrent:innen unausgebildete Fachkräfte Skischuhe anpassen, können diese auch klagen. Im schlimmsten Fall kann dies sogar dazu führen, dass die Betriebstätigkeit eingestellt werden muss.
Um all das zu vermeiden, kann ich nur allen Sportfachhändler:innen raten: Lassen Sie sich ihre Qualifikationen durch VSSÖ Zertifikate nachweisen! Das geht schnell und unkompliziert und erspart einiges an Ärger.
Sollte es zu einer Klage kommen: Wie wahrscheinlich ist es, dass der bzw. die Sportfachhändler:in ohne Schaden davonkommt?
Tatsächlich ist es so, dass ein Schaden praktisch nie vermeidbar ist. Selbst wenn die Klage keinen Erfolg hat, geht im Verfahren meist viel Zeit, Geld und Energie verloren. Zusätzlich müssen Sportfachhändler:innen bedenken: Mit einer Klage steht der Ruf des gesamten Unternehmens auf dem Spiel. Wer geht schon zu Händler:innen, die wegen unprofessionellem Service geklagt wurden, wenn die Mitbewerber:innen auch nicht weit sind?
Wieso hilft eine Zertifizierung über die VSSÖ-Akademie dabei, sich rechtlich abzusichern?
Ganz einfach: Weil die Sportfachhändler:innen nur damit der Gewerbeordnung entsprechen. Ein VSSÖ-Zertifikat für Bootfitting reduziert das Risiko einer Klage. Der Aufwand für solch eine Zertifizierung ist gering – der Nutzen für dauerhaft erfolgreiche Unternehmen im Sportfachhandel jedoch enorm.
Worin sehen Sie die Vorteile, wenn sich möglichst viele Sportfachhändler:innen ihre Qualifizierung mit dem Zertifikat der VSSÖ-Akademie bestätigen lassen?
Ausgebildete Sportfachhändler:innen setzen mit diesem Zertifikat ein klares Statement in Richtung Qualität und Service und vermitteln damit klare Botschaften: „Wir können das. Wir dürfen das. Wir bilden unsere Mitarbeiter:innen gut aus. Wir entwickeln unser Service-Angebot ständig weiter.“
Ganz nebenbei werden auch gleich die juristischen Risiken reduziert. Auf den Punkt gebracht: Mit solch einem Zertifikat festigt die gesamte Branche ihre gewerberechtliche Position und sorgt außerdem für mehr Sicherheit und Beratungsqualität bei Kund:innen.
Bei der VSSÖ Akademie haben Sportfachhändler:innen zwei Möglichkeiten, sich und ihr Personal die Qualifizierung als Bootfitting-Profi bestätigen zu lassen.
Mit dem Zertifikat der VSSÖ Akademie sind Sie laut Gewerbeordnung „entsprechend ausgebildet“ und entsprechen dem Gewerberecht, um im Sportartikelhandel Einlagen und Schuhe anzupassen.
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