Das Anpassen von Einlagen und Schuhen ist eine der wichtigsten Serviceleistungen im Sportartikelhandel. Gewerberechtlich dürfen das aber nur „entsprechend ausgebildete und erfahrene Fachkräfte“ durchführen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Führen nicht ausgebildete Mitarbeiter:innen Bootfitting durch, kann es zu Klagen nach dem UWG kommen (= unlauterer Wettbewerb). Das könnte bedeuten, dass es im Sportfachhandel künftig nicht mehr erlaubt wäre, Einlagen und Schuhe anzupassen.

Wir haben mit Harry Rudigier, Sport Harry, über seinen Umgang mit der Qualifizierung zum Bootfitter gesprochen.

Harry Rudigier: Bootfitting-Zertifizierung als Qualitätsmerkmal