Allgemeine Geschäftsbedingungen – VSSÖ Akademie

Teilnahmegebühr

Die jeweils angegebenen Teilnahmegebühren sind vor Veranstaltungsbeginn fällig.

Storno

Sofern für einzelne Kurse keine andere Vereinbarung getroffen wurde, kann bis jeweils 14 Tage vor Kursbeginn kostenlos storniert werden! Nach dieser Frist wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr, bei Nichterscheinen am Kurstag die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Nominierung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Für Einzeltrainings gelten Sonderregelungen.

Unabhängig von obiger Stornoregelung gilt jedenfalls das Rücktrittsrecht laut Fern- und Auswärtsgeschäftsgesetz

Erfolgt die Buchung eines Kurses im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per FAX, E-Mail, oder sonstigem elektronischen Weg, steht dem Teilnehmer, sofern er den Vertrag als Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes abschließt, ein gesetzliches Rücktrittsrecht (gemäß Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz) binnen 14 Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzugs, die dem VSSÖ enstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Im speziellen ist der Kunde auch verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstituts zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitutionen gebührenden Vergütungen ergeben.

Absage von Kursen

Der VSSÖ behält sich eine rechtzeitige Kursabsage vor. Bei Kursabsagen oder Terminverschiebungen leistet der VSSÖ keinen Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der VSSÖ behält sich das Recht vor, im Einzelfall einen anderen Trainer als angekündigt einzusetzen.

Teilnahmebestätigung

Wenn der Teilnehmer mindestens 75 % des Kurses besucht hat, besteht Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung.
Bei eLearning-Kursen, wenn mindestens 75% der Präsenzkurszeit besucht wurde und 75% der Übungsbeispiele (auf eLearning-Basis) bearbeitet wurden. Teilnahmebestätigungen für Kurse zurückliegender Jahre können aus organisatorischen Gründen nicht mehr ausgestellt werden.

Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen

Zeugnisse und Ausweise können auch für zurückliegende Jahre als Duplikat ausgestellt werden (Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht sind 7 Jahre). Die Duplikatsgebühr beträgt € 60,–.

Erreichen des Lernzieles

Lernen setzt ein aktives Engagement des Lernenden voraus und ist immer ein höchstpersönlicher Prozess! Nur durch das „Bemühen” des Trainers alleine „entsteht beim Teilnehmer noch kein Lernerfolg”. Für das Erreichen des Lernzieles sind somit Trainer und Teilnehmer gemeinsam verantwortlich.

Datenschutz

Mit der Übermittlung der Daten willigen die Teilnehmer bzw. Interessenten ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und Zunahme, Titel, Geburtsdatum, Geburtsort, Firmenname, Firmen-Adresse, Telefonnummern, eMail-Adressen, Zusende-Adresse und Privat-Adresse), die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden, gespeichert und für die Übermittlung von Informationen und zur Qualitätssicherung verwendet werden dürfen. Dies schließt auch den Versand des E-Mail-Newsletter an die bekanntgegebene(n) E-Mail-Adresse(n) mit ein. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich.

Mitnahme von Tieren

Die Mitnahme von Tieren (zB. Hunden) ist nicht gestattet.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht. Bei Konsumenten gelten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: 1. Jänner 2019