WEBINAR: E-Bike-Akkus: Wohin mit den Altbatterien

Welche Verpflichtung treffen den Sportfachhandel bei Inverkehrsetzung und Rücknahme?

Bei Sportartikel- und Fahrradhändlern werden aktuell noch wenige E-Bike-Akkus zur Entsorgung abgegeben. Hersteller und Importeure von E-Bikes und anderen Elektrogeräten treffen hier allerdings neben einer unentgeltlichen Rücknahmepflicht auch diverse Registrierungs- und Meldepflichten.

Die UFH-Expertinnen geben in diesem Webinar einen Überblick über die entsprechenden Verpflichtungen und einem sicheren Umgang mit Gerätebatterien (insbesondere Lithiumbatterien).

Anhaltender E-Bike Boom – der Trend zu mehr E-Bikes setzt sich weiter fort

Im Jahr 2020 waren bereits rund 40 % der verkauften Fahrräder E-Bikes. 2021 ist dieser Prozentsatz noch deutlich gestiegen. In diesen Fahrrädern kommen sehr leistungsstarke Lithium-Akkus zum Einsatz und deshalb steigt mit wachsenden E-Bike-Verkaufszahlen auch die Menge an Lithium-Akkus, die in Österreich im Umlauf sind.

Noch ist die Rücklaufmenge an alten E-Bike-Akkus relativ gering. Mit der steigenden Nachfrage an E-Bikes werden bald ältere E-Bikes aussortiert und die Menge an alten E-Bike-Akkus entsprechend ansteigen. Die richtige Übernahme, Lagerung und Entsorgung dieser alten Lithium-Akkus gewinnt daher zunehmend an Bedeutung. Besonders wichtig ist dabei, dass alte Akkus bei dafür vorgesehene Abgabestellen sowie bei dem vom Gesetzgeber zur Rücknahme verpflichteten Handel zurückgegeben werden. Auf keinen Fall dürfen alte Akkus im Restmüll landen, denn das kann fatale Folgen haben und großen Schaden anrichten.

Wesentliche Inhalte des Webinars im Detail:

Rechtliche Grundlagen – wer trägt die Herstellerverantwortung? (Diese „Herstellerverantwortung“ trifft auch den Sport- und Fahrradhandel)

  • Welche Verpflichtungen sind zu beachten und wie können diese erfüllt werden?
  • Wen treffen die Verpflichtungen iZm der Rücknahme und Behandlung von alten E-Bike-Akkus?
  • Was ist zu beachten, wenn alte E-Bike-Akkus im Handel abgegeben werden?
  • Was ist zu berücksichtigen, wenn ein ausländischer Hersteller freiwillig einen Bevollmächtigten benennt?

WANN: 27. April 2022 (10:00 bis 11:30 Uhr)

DAUER: 90 Minuten (plus Fragen und Diskussion)

VSSÖ-Mitglieder kostenlos

Nichtmitglieder Kostenbeitrag von EUR 49,– netto

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