Firmenrad statt Firmenauto: Ab 1.1.2020 sind E-Bikes für Unternehmen von der Steuer absetzbar

  • Seit langem fordert der VSSÖ die Vorsteuerabzugsfähigkeit von E-Bikes und die Möglichkeit für Job-Rad-Modelle in Österreich
  • Mit 1.1.2020 ist es für Unternehmen nun möglich, E-Bikes für Arbeitnehmer von der Steuer abzusetzen
  • Mit einem Marktanteil der E-Bikes von 33 Prozent am Gesamtfahrradverkauf 2018 geht es um ein stark wachsendes Segment für nachhaltige Mobilitätskonzepte
  • Durch die Steuerreform wird ein Anstieg der verkauften E-Bikes zur Nutzung auf Dienstwegen von 3 Prozent auf rund 6-10 Prozent erwartet
  • Ausblick: Geplant ist die steuerliche Gleichstellung von E-Autos mit E-Bikes durch eine Adaption der Sachbezugwerteverordnung

Das neue Steuerreformpaket, das am 19. September vom Nationalrat beschlossen wurde, stellt Elektro-Fahrräder für Unternehmen vorsteuerabzugsfähig. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber Geld einsparen können, wenn der Arbeitnehmer ein E-Bike oder auch ein normales Rad als offizielles Firmenrad nutzt. Ab 1.1.2020 kann der Arbeitgeber den Vorsteuerabzug geltend machen und die 20% Mehrwertsteuer des Fahrrads zurückerhalten. Diese Entwicklung wurde aktiv vom VSSÖ gefördert und ist ein bedeutender Schritt in Richtung nachhaltige Mobilität.

VSSÖ und ARGE Fahrrad aktiv an Steuerreform beteiligt

„Als Stimme der österreichischen Fahrradbranche setzten wir uns vom VSSÖ und der ARGE Fahrrad bereits seit der ersten Stunde – dem ersten E-Mobilitätspaket, in dem Elektro-Autos vorsteuerabzugsfähig gestellt wurden – für die Integration von E-Bikes ein“, erklärt Michael Nendwich, Geschäftsführer des VSSÖ, der maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt war.

In kontinuierlichen Gesprächen mit dem Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Parlamentariern, dem Wirtschaftsbund und vor allem dem Unterausschuss für Radverkehr (UARV) positionierte der VSSÖ gemeinsam mit der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) diese Forderungen. Und das mit Erfolg: Bereits im Rahmen der Steuerreform 2019 wurde die neue Vorsteuerabzugsfähigkeit beschlossen und ist mit Anfang nächsten Jahres rechtskräftig.

Vorsteuerabzugsfähigkeit der E-Bikes lassen auch den Anteil der Räder am Gesamtmarkt wachsen

Im letzten Jahr wurden in Österreich etwa 150.000 E-Bikes verkauft. Mit einem Marktanteil von 33 Prozent ist damit bereits jedes dritte neu verkaufte Fahrrad ein E-Bike. „Damit liegen wir im europäischen Vergleich unter den stärksten Ländern. Unserer Einschätzung nach ist in den nächsten Jahren ein Anteil von 50% der Pedelecs am österreichischen Gesamtfahrradmarkt durchaus vorstellbar – nicht zuletzt wegen des Vorsteuerabzugs.“, so Gernot Kellermayr, Präsident des VSSÖ.

Nach Schätzung des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus wird sich durch die Steuerreform der Anteil der Dienst E-Fahrräder an den insgesamt verkauften Elektro-Fahrrädern in Österreich von 3 Prozent auf bis zu 10 Prozent erhöhen. In Kombination mit dem wachsenden E-Bike Markt wird jährlich mit bis zu 32.000 zusätzlichen Dienst-E-Bikes gerechnet, welche eine CO2 Reduktion von bis zu 13.000 Tonnen/Jahr und einen volkswirtschaftlichen Gesundheitsnutzen von bis zu 12 Mio. Euro pro Jahr bringen.

Ausblick: Steuerliche Gleichstellung des E-Fahrrads mit dem E-Auto soll kommen

Im Steuerreformpaket ebenfalls enthalten ist die Verordnungsermächtigung für das Finanzministerium den Sachbezug für E-Bike und reguläre Fahrräder zu regeln. Geplant ist die Sachbezugwerteverordnung so zu adaptieren, dass das E-Auto mit dem E-Bike gleichgestellt wird. Das bedeutet, dass die Dienst-E-Fahrräder wie auch die E-Autos vom Arbeitnehmer lohnsteuerfrei privat genutzt werden dürfen. Wann diese Verordnung rechtsgültig sein könnte steht noch nicht fest.

Weitere Informationen zum Umstieg auf ein Dienstrad gibt es unter www.jobrad.at