Fahrradanhänger für Kinder mit E-Bikes ziehen! GEHT DAS??

Da Fahrräder mit Elektroantrieb (E-Bikes oder Pedelecs) rein rechtlich Fahrräder sind, ist es natürlich grundsätzlich erlaubt, auch mit diesen Rädern, Anhänger zu ziehen, die für Kindertransport zugelassen sind.

Es müssen jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und die verschiedenen Hersteller von Elektrofahrrädern geben in ihren Herstellerbeschreibungen Hinweise auf das Ziehen von Lasten und Kinderanhängern.

Rechtliche Vorgaben an das Fahrrad:

Das Fahrrad muss mindestens einen Gang haben mit dem bei einer Kurbelumdrehung maximal vier Meter zurückgelegt werden. Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass Kinder nicht in die Speichen geraten können (Abdeckungen durch Planen oder Netze). Weiters muss das Fahrrad über einen Fahrradständer verfügen und alle Fahrräder, auch Rennräder, mit denen man einen Anhängern ziehen will, unterliegen natürlich den Ausstattungsbestimmungen (Vorgaben der StVO) für Fahrräder.

Die verschiedenen Hersteller geben in Ihren Gebrauchsanweisungen für E-Bikes aber teilweise an, unter welchen Voraussetzungen E-Bike Anhänger gezogen werden dürfen.

Bei KETTLER E-Bikes ist die Freigabe für Anhänger durch einen Aufkleber auf der Kettenstrebe erkennbar. Grundsätzlich dürfen Fahrradanhänger mit allen Kettler Fahrrädern gezogen werden sofern sie mindestens eine HS11 oder Scheibenbremse eingebaut. Die Ausnahmen jedoch sind: S-Pedelecs (E-Bikes über 25km/h), Carbon-Rahmen, RR, Kinder/Jugend und Falträder freigeben.

Bei der Marke KALKHOFF sind alle Fahrräder, sofern die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, für das Ziehen eines Anhängers vom Hersteller zugelassen.

Bei der FOCUS dürfen nur Fahrräder aus der Modellfamilie Jarifa Anhänger ziehen.

Bei der Marke MERIDA gibt es keine Einschränkungen von Herstellerseite.

HERCULES hat folgende Regelung für E-Bikes und Kinderanhänger:

  • NOS-Modelle (E-MTB) = NEIN keine Kinderanhänger erlaubt
  • E-Bike City und Trekking = JA Kinderanhänger erlaubt
  • E-Klappräder = NEIN keine Kinderanhänger erlaubt

Bei SIMPLON sind Adapter für Anhänger nötig:  Der Adapter ermöglicht es das Rad mit einem Anhänger sicher und stabil über die Ständer-Aufnahme des Rahmens zu verbinden. Auf dem Adapter werden die handelsüblichen Kupplungen verschraubt. Es dürfen nur Anhänger mit zulässigem max. Gesamtgewicht (Anhänger, Gepäck, Kinder) von 75 kg verwendet werden.

Dieser Adapter funktioniert nicht in Verbindung mit Getriebenaben (Rohloff, Enviolo). Für mehr Details bitte die jeweilige Bedienungsanleitung des Fahrrades beachten.

Für folgende SIMPLON Modelle ist dieser Adapter verwendbar: Chenoa Bosch CX, Chenoa Uni, Sengo Pmax, Kagu Bosch, Kagu Bosch CX 175, Kagu Bosch CX 275, Kagu Bosch Uni 275, Kagu Neodrives

Rechtliche Vorgaben an den Fahrradanhänger:

Hier der Gesetzestext: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40017680

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Rechtliche Vorgaben an den Fahrradanhänger in aller Kürze:

Mehrachsige Fahrradanhänger sind nicht erlaubt.

Lichter und Rückstrahler:

  • Der Anhänger braucht eine vom Fahrrad unabhängige Lichtanlage (rotes Rücklicht, das auch blinken darf).
  • Anhänger die breiter als 60cm sind, brauchen zwei Rücklichter (um die Breite des Anhängers zu erkennen)
  • Es muss vorne ein weißer, hinten ein roter und auf jeder Seite je ein gelber Reflektor angebracht werden (alle Reflektoren müssen mindestens 20cm2 haben)

Bremsen:

Jeder Anhänger muss mit einer Radblockierung oder einer Feststellbremse, die auf beide Räder wirkt, ausgestattet sein

Weitere Vorgaben:

Jeder Anhänger braucht eine Anhängerkupplung die sichergestellt sein, dass beim Umfallen des Fahrrades der Anhänger stehen bleibt.

Weiters müssen Anhänger für Personentransport ausgestattet ein mit:

  • Rückhaltevorrichtung
  • 1,5m hohe, biegsamer Fahnenstange mit Wimpel in Leuchtfarben
  • Abdeckungen für Speichen und Räder die aber auch ein Hinausbeugen aus dem Anhänger verhindern
  • Für den Transport von Kinder (bzw. Personen) ist zusätzlich noch zu beachten dass:
    • Für Kinder unter 12 Jahre besteht Helmpflicht
    • Das Ladegewicht von ungebremsten Anhängern ist maximal 60kg, von auflaufgebremsten Anhänger maximal 100kg
  • Den Herstellerangaben des Fahrradanhängers müssen eingehalten werden (Werte können darunter liegen, niemals aber über den gesetzlichen Gewichtsangaben)