Das Anpassen von Einlagen und Schuhen ist eine der wichtigsten Serviceleistungen im Sportartikelhandel. Gewerberechtlich dürfen das aber nur „entsprechend ausgebildete und erfahrene Fachkräfte“ durchführen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Führen nicht ausgebildete Mitarbeiter:innen Bootfitting durch, kann es zu Klagen nach dem UWG kommen (= unlauterer Wettbewerb). Das könnte bedeuten, dass es im Sportfachhandel künftig nicht mehr erlaubt wäre, Einlagen und Schuhe anzupassen.

Wir haben mit dem juristischen Experten Mag. Richard Rogenhofer über die rechtliche Notwendigkeit von Bootfitting-Zertifizierungen gesprochen.

Richard Rogenhofer über die rechtlichen Risiken für Bootfitting Services ohne rechtliche Zertifizierung